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   BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05   

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https://dejure.org/2008,4590
BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05 (https://dejure.org/2008,4590)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2008 - IV R 72/05 (https://dejure.org/2008,4590)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2008 - IV R 72/05 (https://dejure.org/2008,4590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Minderung des Aufgabegewinns durch spätere Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft; Verzicht auf die Beiladung der nicht klagenden Gesellschafter einer Personengesellschaft

  • IWW
  • Judicialis

    AO § ... 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO § 181 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 16; ; EStG § 16 Abs. 2; ; EStG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 11 Abs. 3; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft als Aufgabekosten

  • datenbank.nwb.de

    Inanspruchnahme aus Bürgschaft gehört zu den Aufgabekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zeitliche Zuordnung von Veräußerungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 3, EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2 S 1, AO § 175 Abs 1 Nr 2
    Anteilsveräußerung; Aufgabeverlust; Bürgschaft; Rückwirkendes Ereignis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83

    Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Zwar hatte der VIII. Senat des BFH in dem Urteil vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83 (BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563) die Auffassung vertreten, eine nachträgliche Minderung von Aufwendungen, die bei der Gewinnermittlung nach § 16 Abs. 2 EStG als Veräußerungskosten zu behandeln sind, sei erst in dem Veranlagungszeitraum zu erfassen, in dem die Minderung eingetreten ist.

    Das BFH-Urteil in BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563 ist indessen durch die Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 und in BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894 überholt.

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 36/95

    Aufgabegewinn bei unerwarteter Bürgschaftsinanspruchnahme

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Das gilt auch für den Fall, dass ein (Mit-)Unternehmer später aus einer von ihm aus Anlass der Betriebsaufgabe bestellten Bürgschaft in Anspruch genommen wird (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 1996 VIII R 36/95, BFH/NV 1997, 216; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 362).

    Im Übrigen ist dem oben bereits genannten Urteil des VIII. Senats des BFH in BFH/NV 1997, 216 zu entnehmen, dass der VIII. Senat nunmehr ebenfalls die Auffassung vertritt, dass die Minderung des Aufgabegewinns durch die spätere Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zurückwirkt (s. dort unter 3.b bb der Gründe).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Aus den Beschlüssen des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) und GrS 1/92 (BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894) ergibt sich, dass nachträgliche Minderungen oder Erhöhungen der Veräußerungskosten zum Zeitpunkt der Veräußerung berücksichtigt werden müssen.

    Das BFH-Urteil in BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563 ist indessen durch die Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 und in BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894 überholt.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 1/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Aus den Beschlüssen des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) und GrS 1/92 (BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894) ergibt sich, dass nachträgliche Minderungen oder Erhöhungen der Veräußerungskosten zum Zeitpunkt der Veräußerung berücksichtigt werden müssen.

    Das BFH-Urteil in BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563 ist indessen durch die Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 und in BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894 überholt.

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Maßgebend dafür, ob ein derartiger (Veranlassungs-)Zusammenhang besteht, ist zum einen die (wertende) Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments und zum anderen die Zuweisung dieses maßgeblichen Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.2. der Gründe).

    Denn es ist anerkannt, dass auch eine neu begründete Verbindlichkeit betrieblich veranlasst sein kann, wenn und soweit sie eine Betriebsschuld ersetzt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.3.d der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Die vom Großen Senat des BFH in den beiden genannten Entscheidungen entwickelten Rechtsgrundsätze sind auf die Besteuerung des Gewinns aus der Aufgabe eines Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) --wie sie im Streitfall vorliegt-- ebenfalls anzuwenden (vgl. BFH-Urteile vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564, und vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701).
  • BFH, 06.10.1993 - I R 97/92

    Veräußerungskosten mindern ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung den

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Da die Aufgabekosten nur durch den sachlichen (Veranlassungs-)Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe, nicht aber durch eine zeitliche Zuordnung bestimmt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287), sind sämtliche Aufgabekosten ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung bei der Ermittlung des Aufgabegewinns im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe abzusetzen.
  • BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97

    Nachträgliche Veränderung der Veräußerungskosten

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Die vom Großen Senat des BFH in den beiden genannten Entscheidungen entwickelten Rechtsgrundsätze sind auf die Besteuerung des Gewinns aus der Aufgabe eines Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) --wie sie im Streitfall vorliegt-- ebenfalls anzuwenden (vgl. BFH-Urteile vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564, und vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701).
  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Ein solcher Veranlassungszusammenhang ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit der Betriebsaufgabe zusammenhängen und subjektiv der Betriebsaufgabe zu dienen bestimmt sind (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 21. November 1983 GrS 2/82, BFHE 140, 50, BStBl II 1984, 160, unter C.I.2.a aa der Gründe, und vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05
    Ein solcher Veranlassungszusammenhang ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit der Betriebsaufgabe zusammenhängen und subjektiv der Betriebsaufgabe zu dienen bestimmt sind (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 21. November 1983 GrS 2/82, BFHE 140, 50, BStBl II 1984, 160, unter C.I.2.a aa der Gründe, und vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 61/02

    Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten -

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

  • BFH, 26.01.2005 - VI R 71/03

    Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 22/03

    Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 63/01

    Werbungskosten bei einer als Dienstaufgabe durchgeführten Reise

  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 20/93

    Notwendigkeit der Beiladung sämtlicher Gesellschafter einer aufgelösten

  • BFH, 24.04.1997 - IV R 42/96

    Berücksichtigung von Bürgschaftsaufwendungen

  • FG Düsseldorf, 15.02.2005 - 3 K 6050/01

    Aufgabekosten aus einer späteren Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftserklärung

  • BFH, 20.01.1977 - IV R 3/75

    Bezeichnung des Streitgegenstandes - Klage - Einheitlicher

  • BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69

    Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende

  • BFH, 25.10.1985 - III R 173/80

    Kosten der Lebensführung als Betriebsausgaben - Kosten für eine

  • BFH, 10.04.1969 - IV R 187/68

    USA-Reise - Automobilbranche - Betriebliche Veranlassung - Verschiedene Orte -

  • BFH, 01.12.2010 - IV R 17/09

    Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Gewinn

    Die Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen durch eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit veranlasst sind, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Wesentlichen eine Frage der Feststellung und der Würdigung des Sachverhalts, die in erster Linie dem FG obliegt und in der Regel für den BFH als Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend ist, es sei denn, dass vom Revisionsgericht zu berücksichtigende Verfahrensverstöße bei der Feststellung des Sachverhalts vorgekommen sind oder die Würdigung einen Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze enthält (vgl. Senatsurteil vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311, m.w.N.).

    Die Gesamtwürdigung des FG erzeugt darüber hinaus dann keine Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn das FG die maßgeblichen Umstände nicht vollständig in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat; dies stellt --auch ohne diesbezügliche Rügen-- einen materiell-rechtlichen Fehler dar (vgl. z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 1311, m.w.N.; vom 26. Juni 2007 IV R 29/06, BFHE 218, 291, BStBl II 2008, 103; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728).

  • BFH, 25.04.2018 - VI R 51/16

    Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe

    a) Aufgabegewinn ist der Betrag, um den die Summe aus dem Veräußerungspreis für die im Rahmen der Betriebsaufgabe veräußerten Wirtschaftsgüter, aus dem gemeinen Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und aus den in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträgen oder Aufwendungen nach Abzug der Aufgabekosten den (Buch-)Wert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Aufgabe übersteigt (§ 16 Abs. 3 Sätze 6 und 7 i.V.m. Abs. 2 EStG; z.B. BFH-Urteile vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311; vom 1. August 2013 IV R 18/11, BFHE 242, 315, BStBl II 2013, 910, und vom 27. April 2016 X R 16/15, BFH/NV 2016, 1444).
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 22/08

    Zuordnung der gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum

    Zur Konkretisierung dieses Zurechnungsgrundsatzes sind auch die Wertungen des Gesetzgebers zu berücksichtigen mit der Folge, dass selbst Aufwendungen, die - wie beispielsweise Vorfälligkeitsentschädigungen für die Ablösung von Betriebsmittelkrediten - noch in der Zeit der laufenden betrieblichen Tätigkeit vereinbart werden, jedoch erst im Rahmen einer Betriebsveräußerung anfallen (vorzeitige Rückzahlung des Kredits), als Veräußerungskosten anzusetzen sind, da nach der Regelung des § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG der Veräußerungsgewinn anhand der auf den Veräußerungszeitpunkt fortgeführten Buchwerte zu ermitteln und deshalb davon auszugehen ist, dass der ursprünglich mit dem Kredit verfolgte Zweck (Erzielung laufender Gewinne) durch den Veräußerungsvorgang überlagert und verdrängt wird (grundlegend BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458, betreffend Vorfälligkeitsentschädigungen; vgl. des Weiteren BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 22/03, BFHE 209, 108, BStBl II 2005, 559, betreffend Abfindung von Pensionsansprüchen sowie zuletzt BFH-Urteil vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311, betreffend Bürgschaften zugunsten des Betriebserwerbers).
  • BFH, 01.08.2013 - IV R 18/11

    Keine Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns, soweit er auf Verkauf eines

    aa) Aufgabegewinn ist gemäß § 16 Abs. 3 Sätze 3 und 4 i.V.m. Abs. 2 EStG der Betrag, um den die Summe aus dem Veräußerungspreis für die im Rahmen der Betriebsaufgabe veräußerten Wirtschaftsgüter, aus dem gemeinen Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und aus den in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträgen oder Aufwendungen nach Abzug der Aufgabekosten den (Buch-)Wert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Aufgabe übersteigt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311).
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07

    Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem

    Diese Feststellung steht in einem bindenden Stufenverhältnis zur Höhe des Veräußerungsgewinns (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311, unter II.2.
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01. 12. 2010 IV R 17/09 - Gewinn

    Die Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen durch eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit veranlasst sind, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Wesentlichen eine Frage der Feststellung und der Würdigung des Sachverhalts, die in erster Linie dem FG obliegt und in der Regel für den BFH als Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend ist, es sei denn, dass vom Revisionsgericht zu berücksichtigende Verfahrensverstöße bei der Feststellung des Sachverhalts vorgekommen sind oder die Würdigung einen Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze enthält (vgl. Senatsurteil vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311, m.w.N.).

    Die Gesamtwürdigung des FG erzeugt darüber hinaus dann keine Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn das FG die maßgeblichen Umstände nicht vollständig in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat; dies stellt --auch ohne diesbezügliche Rügen-- einen materiell-rechtlichen Fehler dar (vgl. z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 1311, m.w.N.; vom 26. Juni 2007 IV R 29/06, BFHE 218, 291, BStBl II 2008, 103; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728).

  • FG Köln, 20.10.2010 - 14 K 785/04
    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19.11.1997 X R 78/94, BStBl. II 1998, 59; vom 18.09.2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474; vom 06.03.2008, IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311).

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1311 m.w.N.; Urteil vom 28.10.2008 IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899 unter II.1.b der Gründe).

    Ein dem Fall des BFH-Urteils in BFH/NV 2008, 1311, vergleichbarer Sachverhalt, der eine unterschiedliche Nutzungsdauer und damit unterschiedliche AfA einzelner Gebäudeteile erforderte, liegt im Streitfall nicht vor.

  • FG Niedersachsen, 30.01.2012 - 3 K 340/11

    Rückwirkende Berücksichtigung von Schadensersatzleistungen bei der Ermittlung des

    Ein solcher Veranlassungszusammenhang ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit der Betriebsveräußerung zusammenhängen und subjektiv der Betriebsveräußerung zu dienen bestimmt sind (BFH-Urteil vom 6. März 2008 - IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311).

    Der Sachverhalt des Streitfalls ist wirtschaftlich mit dem des BFH-Urteils (IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311) vergleichbar.

  • BFH, 01.08.2013 - IV R 19/11

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01. 08. 2013 IV R 18/11 - Keine

    aa) Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs ist nach § 16 Abs. 3 Sätze 3 und 4 i.V.m. Abs. 2 EStG 1996 der Betrag, um den die Summe aus dem Veräußerungspreis für die im Rahmen der Betriebsaufgabe veräußerten Wirtschaftsgüter, aus dem gemeinen Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und aus den in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträgen oder Aufwendungen nach Abzug der Aufgabekosten den (Buch-)Wert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Aufgabe übersteigt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311).
  • BFH, 17.12.2008 - III R 22/05

    Übernahme von Versorgungsverpflichtungen einer KG durch deren Gesellschafter

    Später eintretende Umstände haben regelmäßig nur dann Bedeutung für die Berechnung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns, wenn sie sich als Abwicklungsstörungen des Veräußerungsgeschäfts oder des Aufgabevorganges in dem Sinne darstellen, dass z.B. der Erwerber seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nicht erfüllt, die Verpflichtung herabgesetzt wird, sich die im Zusammenhang mit dem Veräußerungs- oder Aufgabevorgang stehenden Aufwendungen ändern, der Veräußerer für vom Erwerber übernommene Schulden in Anspruch genommen wird oder ungewisse betriebliche Forderungen oder Verbindlichkeiten, die Rest-Betriebsvermögen des Veräußerers geblieben sind, nachträglich bekannt werden oder mit einem höheren oder geringeren Betrag getilgt werden (BFH-Urteile in BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564; vom 12. Oktober 2005 VIII R 66/03, BFHE 211, 458, BStBl II 2006, 307, und vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311; BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 27.08.2008 - II R 27/06

    Rechtsmittelbelehrung bei wiederholter Urteilszustellung - Grundsteuerfreiheit

  • FG Münster, 25.02.2011 - 12 K 656/08

    Inanspruchnahme aus Bürgschaft; Anteile an Kapitalgesellschaft

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